Gemeinsam Ausbilden!Viele junge Menschen im Landkreis Lüchow-Dannenberg finden jedes Jahr nach der Schule keine Lehrstelle. Gleichzeitig gibt es Unternehmen, die nicht ausbilden wollen, z. B. weil sie keine Erfahrung haben, oder nicht dürfen, da sie nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken. Oder sie scheuen davor zurück, die Kosten und die Verantwortung für 3 bis 4 Jahre zu übernehmen. Genau hier setzt Verbundausbildung an, denn diese und andere Probleme können durch das innovative Modell gelöst werden. Wie der Name sagt, „verbünden“ sich mindestens zwei Betriebe und der Verein. Gemeinsam bilden sie aus, indem sie sich gegenseitig ergänzen. Der Verein schließt den Vertrag Da der Ausbildungsverbund Lüchow-Dannenberg e.V. den Ausbildungsvertrag mit dem/der Jugendlichen schließt, ist er der rechtlich verantwortliche Partner und wickelt alle anfallenden Formalitäten mit der Kammer, der Berufsschule, der Kreishandwerkerschaft, der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft etc. ab. Die Mitarbeiterin stimmt die einzelnen Ausbildungsabschnitte mit den beteiligten Verbundpartnern ab. Auch für die Jugendlichen sind sie die Ansprechpartner bei Problemen: Sie vermittelt z.B. Hilfe, wenn es in der Berufsschule nicht so ganz klappt und hat auch ein offenes Ohr für alle anderen Fragen. Verbundausbildung in Beispielen Ein Betrieb bildet bereits aus, möchte aber noch einem zweiten Jugendlichen eine Chance geben. Um nicht die gesamten Kosten für den zusätzlichen Ausbildungsplatz allein zu tragen, teilt er sich den Platz mit drei weiteren Betrieben. Der Auszubildende ist jeweils drei Monate im Jahr in einem Betrieb. Ein kleiner Betrieb kann zeitlich eingegrenzt einen speziellen Inhalt anbieten und so eine interessante Zusatzqualifikation vermitteln. Gleichzeitig ist dies der erste Schritt, sich mit den Anforderungen einer Ausbildung vertraut zu machen. Ein Unternehmen kann nur in der Saison ausbilden, in den auftragsschwachen Zeiten übernimmt eine kommunale Einrichtung geeignete Ausbildungsabschnitte Viele andere Konfigurationen sind möglich. Entscheidend ist immer die individuelle Situation aller beteiligten Verbundpartner. Nach dem Berufsbildungsgesetz und dem neuen Niedersächsischem Schulgesetz ist die Verbundausbildung ausdrücklich anerkannt und ist grundsätzlich in allen Ausbildungsberufen möglich . Prüfungen werden von den zuständigen Kammern abgenommen. |